Hallo Zusammen, unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist jetzt nach 20 Jahren aufgefallen, dass wir zwei beladene Europaletten übereinander vom Lkw nehmen und auch in die Warenannahme fahren. Das möchte sie uns jetzt verbieten. Das Einzige, was ich dazu finden konnte, ist die DGUV Vorschrift 68. Im §11 steht zum Thema Beladung: 2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann. Was heißt das jetzt für uns? Paletten stehen sicher übereinander und sind jeweils 120 cm hoch, wiegen jeweils 250 kg und haben einen mittleren Schwerpunkt.
Für mich als Laien würde das heißen, dass beide Palettenladungen miteinander geeignet verbunden sein müssen. Einfach 2 aufeinanderstellen genügt dem wohl eher nicht. Früher sind Dachdecker auch ohne Gerüst aufs Dach...
Zitat von Bbi im Beitrag #12) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.
Und damit wäre alles gesagt. Es kann und eines Tages wird