BGG 925 Für die Auswahl der Fahrer ergeben sich somit folgende Kriterien: • Mindestalter 18 Jahre Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsicht führende und die Dauer der Ausbildung - in der Regel nicht mehr als 3 Monate - schriftlich festgelegt sein. • körperliche Eignung Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbe- sondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räum- liches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit; Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grund- satz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr, Steuer- und Über- wachungstätigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte. • geistige und charakterliche Eignung Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen er- wartet: - das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge, - die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können, - die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln